Nicht nur Zeit starten und stoppen: Plan, Buchung, Abweichung und Freigabe bilden eine Kette.
Zeiterfassung, Auswertungen, Datenexporte, laufendes Stundenkonto, Schichtadressen, offene Schichten, Verfügbarkeiten, Zuschläge, Konfliktmeldungen, Kalender-Synchronisierung, automatische Dienstplanung, Qualifikationen und Personalakten.
Quellen: Aplano Preise und Funktionen · Capterra Aplano · OMR Top 100 Tools 2026.
Geeignet für wechselnde Einsatzorte. Schichtadresse und Geofencing können die Buchung in den Einsatzkontext setzen.
Eine Buchung ohne separates Mobilgerät passt zu Teams, die ohnehin an PC oder Notebook arbeiten.
Ein zentraler Erfassungspunkt eignet sich für Filialen, Werkstätten und feste Betriebsstätten.
| Datensatz | Prüfung | Erfolgskennzahl |
|---|---|---|
| Geplante Schicht | Rolle, Standort, Soll-Beginn, Soll-Ende und Pause korrekt? | Anteil fehlerfrei veröffentlichter Schichten |
| Zeitbuchung | Start, Ende, Pause, Nutzer und Kanal nachvollziehbar? | Fehlende Buchungen je 100 Dienste |
| Korrektur | Alter Wert, neuer Wert, Grund, Zeitpunkt und Bearbeiter erkennbar? | Durchschnittliche Korrekturzeit |
| Stundenkonto | Vertragsstunden und Abweichung verständlich? | Rückfragen pro Monatsabschluss |
| Auswertung | Filter, Zeitraum und Export liefern den benötigten Nachweis? | Minuten bis zur prüffähigen Monatsübersicht |
Clockodo strukturiert Berichte nach Projekt, Kunde, Beschäftigten oder Zeitraum und bietet API sowie CSV-Exporte. TimeTac verbindet Arbeits-, Projekt- und Abwesenheitszeiten modular. timr kombiniert Arbeitszeit, Projektzeit und Fahrtenbuch. Toggl Track konzentriert sich auf Timer, Projekte, Reports und Integrationen. Aplano hebt sich dort ab, wo der Zeitdatensatz aus einem Dienstplan entsteht und zurück in Besetzung, Tausch oder Stundenkonto fließen soll.
Produktquellen: Aplano · Clockodo · TimeTac · timr · Toggl Track.
Ein Werkzeug ersetzt keine Rechtsprüfung. Es hilft aber, wenn die gesetzlichen Kerngrößen von Anfang an im Datenmodell mitgedacht sind.
Grundlage der Erfassungspflicht ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21), der auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18) aufbaut: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen. Für geringfügig Beschäftigte und die Branchen des § 2a SchwarzArbG verlangt § 17 MiLoG die Aufzeichnung spätestens binnen sieben Kalendertagen und eine Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren. Daneben ist nach § 16 Abs. 2 ArbZG die über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und ebenfalls zwei Jahre aufzubewahren.
Sinnvoll ist zudem, wenn das System die materiellen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes sichtbar macht: die werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden – bis zu zehn Stunden bei Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen (§ 3 ArbZG) –, Ruhepausen von 30 Minuten ab mehr als sechs und 45 Minuten ab mehr als neun Stunden (§ 4 ArbZG) sowie die elfstündige Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG). Der Referentenentwurf zur elektronischen Zeiterfassung vom Juni 2026 würde die elektronische Form zum Regelfall machen; er ist geplantes, noch kein geltendes Recht, spricht aber dafür, die Formfrage bei einer Neueinführung gleich mitzuentscheiden.
Rechtsquellen: § 3 ArbZG · § 4 ArbZG · § 5 ArbZG · § 16 ArbZG · § 17 MiLoG · § 87 BetrVG · BAG, Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21 · EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019, C-55/18.
Arbeitszeit kann per App, Browser oder als gemeinsame Tablet-Stempeluhr erfasst werden. Schichtadressen und Geofencing unterstützen ortsbezogene Abläufe.
Aplano führt geplante Schichten, erfasste Zeiten und ein laufendes Stundenkonto zusammen. Auswertungen und Datenexporte gehören zum Pro-Tarif.
Capterra weist 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen aus; OMR Reviews 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen, jeweils Stand Juli 2026.
Nein, kein Werkzeug erfüllt die Pflicht von selbst. Entscheidend ist, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vollständig und fristgerecht erfasst werden und über die Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben. Eine App erleichtert das durch tagesaktuelle Buchung und nachvollziehbare Korrekturen.
In Betrieben mit Betriebsrat ja: Nach § 87 BetrVG unterliegen unter anderem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Einführung technischer Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung überwachen können, der Mitbestimmung. Die Einführung einer Zeiterfassung sollte deshalb früh mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.